KOSTEN
Was kostet ein Anwaltsschreiben?
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie beschreiben die allgemeine Rechtslage und typische Abläufe, nicht die Bewertung eines einzelnen Falls.
AnwaltBrief24 ist ein Selbsthilfewerkzeug: Sie erstellen und verantworten Ihren Brief selbst, wir unterstützen bei Formulierung, Versand und Dokumentation.
Auf die Frage nach dem Preis gibt es keine einzelne Zahl. Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, und dort werden die Gebühren nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG).
Zwei Schreiben mit demselben Textumfang können deshalb weit auseinanderliegende Rechnungen auslösen: Es zählt nicht, wie lange jemand geschrieben hat, sondern worum gestritten wird. Eine Kaution von 800 € führt zu einer anderen Gebühr als eine Forderung über 9.000 €.
Der Preis hängt damit an drei Stellschrauben. Erstens am Gegenstandswert, der über die Gebührentabelle die 1,0-Gebühr festlegt. Zweitens am Gebührensatz, den der Rechtsanwalt innerhalb eines gesetzlichen Rahmens ansetzt. Drittens an den Nebenposten, also der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer.
Die folgenden Abschnitte zeigen diese Systematik mit den Fundstellen im Gesetz und stellen ihr den Festpreis von AnwaltBrief24 gegenüber, samt der Leistungen, die darin nicht enthalten sind.
Wie sich die Kosten eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens berechnen
Ausgangspunkt ist der Gegenstandswert. Nach § 2 Abs. 1 RVG werden die Gebühren nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat.
Welche Gebühr zu welchem Wert gehört, steht in der Gebührentabelle der Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG. Diese Tabelle nennt für jeden Wertabschnitt eine sogenannte 1,0-Gebühr: bis 500 € sind das 51,50 €, bis 10.000 € bereits 652,00 €.
Nach § 13 Abs. 3 RVG beträgt der Mindestbetrag einer Gebühr 15 €.
Diese Wertgebühr ist nur die Rechengröße. Für die außergerichtliche Tätigkeit entsteht die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, und die ist eine Rahmengebühr von 0,5 bis 2,5.
Der Rahmen wird durch die Anmerkung eingegrenzt: „Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war." Deshalb ist 1,3 der übliche Satz für ein Aufforderungsschreiben in einer durchschnittlichen Sache.
Beschränkt sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art, beträgt die Gebühr nach Nr. 2301 VV RVG nur 0,3.
Auf die Gebühr kommen die Auslagen. Statt einzeln abgerechneter Post- und Telekommunikationskosten kann nach Nr. 7002 VV RVG eine Pauschale angesetzt werden, und zwar „20 % der Gebühren – höchstens 20,00 €".
Bei kleinen Gebühren wirkt sich der Prozentsatz aus, darüber die Deckelung auf 20,00 €. Welche der beiden Größen greift, zeigt die Tabelle unten Zeile für Zeile. Gerundet wird nach § 2 Abs. 2 RVG auf den nächstliegenden Cent.
Zuletzt die Steuer. Nr. 7008 VV RVG führt die „Umsatzsteuer auf die Vergütung" als Auslagenposten „in voller Höhe" auf und nimmt nur den Fall aus, dass die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt.
Der Steuersatz selbst steht nicht im RVG, sondern in § 12 Abs. 1 UStG: 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Erst die Summe aus Geschäftsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer ergibt den Betrag auf der Rechnung.
Was ein Anwaltsschreiben nach RVG kostet
Die folgende Tabelle rechnet die Systematik für drei Wertstufen durch, jeweils mit dem Gebührensatz 1,3 nach Nr. 2300 VV RVG.
Die 1,0-Gebühren stammen aus der Gebührentabelle der Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG, die Auslagenpauschale aus Nr. 7002 VV RVG, die Umsatzsteuer aus Nr. 7008 VV RVG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 UStG.
| Gegenstandswert | Geschäftsgebühr (1,3) | zzgl. Auslagenpauschale | zzgl. 19 % USt | Gesamt | AnwaltBrief24 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 500 € | 66,95 € | 13,39 € | 15,26 € | 95,60 € | 19,99 € |
| bis 1.000 € | 120,90 € | 20,00 € | 26,77 € | 167,67 € | 19,99 € |
| bis 2.000 € | 228,80 € | 20,00 € | 47,27 € | 296,07 € | 19,99 € |
Die Spalte „AnwaltBrief24" nennt den Festpreis pro Brief, unabhängig vom Gegenstandswert. Sie ist keine Preisangabe für dieselbe Leistung. Was in dem Festpreis steckt und was nicht, steht in den beiden folgenden Abschnitten.
FESTPREIS
Der Festpreis und was danach kommt
Sie + KI
Sie erstellen mit KI-Unterstützung, Sie geben frei, wir verschicken in Ihrem Namen. Kein Anwalt ist beteiligt, keine Rechtsberatung, keine Vertretung: Sie sind Absender, die Gegenseite erhält keinen Kanzleibrief.
Festpreis
Zahlung vor dem Versand
- Brief erstellen & Vorschau: kostenlos
- KI schlägt recherchierte Gesetzesstellen vor (Sie prüfen)
- Sie prüfen die Angaben & geben frei
- Versand per Einwurf-Einschreiben in Ihrem Namen
- Beweismappe mit Versanddokumentation und Sendungsverfolgung inklusive
- Erinnerungsschreiben nach Ablauf des von Ihnen bestätigten Antwortdatums inklusive
Der Service ist für Anliegen bis zu einem Wert von 5.000 Euro ausgelegt. Für höhere Werte empfehlen wir eine anwaltliche Beratung.
Anwaltliche Prüfung
In VorbereitungEine optionale anwaltliche Prüfung ist als spätere, noch nicht verfügbare Stufe geplant. Einen festen Termin dafür gibt es noch nicht. Vorgesehen sind zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Heute ist AnwaltBrief24 ein Selbsthilfewerkzeug ohne anwaltliche Prüfung.
- Pseudonymisierte Verarbeitung Ihrer Angaben vor jedem KI-Aufruf
- Ein Preis pro Brief, kein Abo, keine Gebühr nach Gegenstandswert
- Vorschau ohne Zahlungsdaten: gezahlt wird vor dem Versand
Die 19,99 € zahlen Sie vor dem Versand. Der Brief wird erst nach Zahlungseingang versendet. Bis dahin kostet es nichts. Sie schildern Ihr Anliegen, sehen den fertigen Entwurf, ändern ihn oder verwerfen ihn.
Der Preis ist derselbe, ob es um 300 € oder um 4.000 € geht. Er ist nicht an einen Gegenstandswert gekoppelt, sondern an einen Brief.
VERSANDDOKUMENTATION
Versanddokumentation und Beweismappe sind Teil des Festpreises
Der Brief wird per Einwurf-Einschreiben versendet. Sie erhalten die Versanddokumentation des Versanddienstleisters.
Die Beweismappe bündelt Ihren Brief, die bestätigten Angaben und die Versanddokumentation. Dazu gehören der Zeitpunkt, zu dem wir den Versandauftrag übermittelt haben, die Sendungsnummer und die Sendungsverfolgung.
Der festgehaltene Zeitpunkt ist die Übermittlung des Auftrags, nicht die Einlieferung bei der Post. Ein Nachweis des Zugangs beim Empfänger ist damit nicht verbunden. Falls aus dem Brief später mehr wird, liegt alles fertig bereit.
Versand per Einwurf-Einschreiben und Beweismappe sind im Festpreis von 19,99 € enthalten. Was der Brief kostet und was darin enthalten ist, steht auf dieser Seite und ist ohne Anmeldung nachlesbar.
Was AnwaltBrief24 dafür nicht leistet
AnwaltBrief24 ist ein Selbsthilfewerkzeug, keine Rechtsdienstleistung und keine Anwaltskanzlei. Kein Rechtsanwalt prüft Ihren Einzelfall, bewertet die Erfolgsaussichten oder entscheidet, welcher Anspruch der tragfähige ist.
Es findet keine Rechtsberatung statt, es entsteht kein Mandatsverhältnis, und der Brief geht nicht auf dem Briefkopf einer Kanzlei hinaus, sondern in Ihrem Namen.
Eine Vertretung nach außen gibt es nicht. Antwortet die Gegenseite, verhandelt niemand für Sie. Eine gerichtliche Durchsetzung ist ebenfalls nicht Teil des Angebots.
Auch die Kostenseite unterscheidet sich. Weil keine anwaltliche Vergütung nach RVG anfällt, gibt es keine Gebührenrechnung, die als Rechtsanwaltskosten gegenüber einer Rechtsschutzversicherung oder der Gegenseite geltend gemacht werden könnte.
Der Abstand zwischen 19,99 € und den Beträgen in der Tabelle oben ist kein Rabatt auf dieselbe Leistung. Er spiegelt den Leistungsunterschied.
Sie wissen noch nicht, ob sich Ihr Anliegen eignet? Die Übersicht aller Anwendungsfälle ordnet 14 typische Fallgruppen ein. Wer selbst Post von einer Kanzlei bekommen hat, findet die allgemeine Einordnung unter Anwaltsschreiben erhalten.
Was im Festpreis enthalten ist
Bei AnwaltBrief24 fällt keine anwaltliche Vergütung an. Erstellen und Vorschau sind kostenlos. Vor dem Versand zahlen Sie einmalig 19,99 €. Darin sind der Versand per Einwurf-Einschreiben und die Beweismappe enthalten.
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