ANWALTSSCHREIBEN ERHALTEN
Post von einer Kanzlei: Was jetzt zu tun ist
Post von einer Kanzlei löst oft Stress aus. Das ist verständlich. Ein Schreiben einer Kanzlei ist noch keine gerichtliche Entscheidung. Es kann trotzdem wichtige Erklärungen oder Fristen enthalten. Mit ein paar ruhigen Schritten verschaffen Sie sich einen Überblick und entscheiden dann, was zu tun ist.
Diese Seite führt Sie durch sechs Schritte.
Rechtshinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie beschreiben die allgemeine Rechtslage und typische Abläufe, nicht die Bewertung eines einzelnen Falls.
AnwaltBrief24 ist ein Selbsthilfewerkzeug: Sie erstellen und verantworten Ihren Brief selbst, wir unterstützen bei Formulierung, Versand und Dokumentation.
Ruhe bewahren
Der erste Impuls ist meist, sofort zu reagieren. Dafür ist selten der beste Moment. Lesen Sie das Schreiben zuerst in Ruhe ganz durch, samt aller Anlagen.
Lesen Sie es danach ein zweites Mal und notieren Sie dabei zwei Dinge. Was haben Sie verstanden? Was bleibt offen? Diese kurze Notiz ist Ihre Arbeitsgrundlage für alles Weitere.
Das Schreiben einordnen
Zuerst zählt eine einfache Unterscheidung. Kommt die Post von einer Kanzlei, von einem Gericht oder von einer Behörde? Die Antwort steht im Briefkopf und auf dem Umschlag.
Kanzleipost ist außergerichtliche Post. Ein Rechtsanwalt schreibt darin im Namen einer anderen Partei. Eine gerichtliche Entscheidung ist das nicht. Ernst nehmen sollten Sie sie trotzdem, denn sie kann Erklärungen und Termine enthalten.
Gerichtspost erkennen Sie an einem Gericht als Absender. Sie kommt oft förmlich, häufig im gelben Umschlag. Behördenschreiben tragen den Namen einer Behörde und meist eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Unterlagen ordnen
Sammeln Sie alles an einem Ort. Ein Ordner am Rechner oder eine Mappe im Regal, beides funktioniert.
- Das Schreiben selbst mit allen Anlagen.
- Der Umschlag mit dem Datum, an dem er ankam.
- Verträge, Rechnungen, Fotos und Belege zur Sache.
- Der bisherige Schriftwechsel, auch E-Mails und Nachrichten.
Legen Sie zusätzlich eine kurze Liste der Eckdaten an. Aktenzeichen, Datum des Schreibens, Name der Kanzlei, Name der vertretenen Partei und der genannte Betrag. Wer später erklären muss, was wann passiert ist, greift genau darauf zurück.
Fristen ernst nehmen
Viele Schreiben nennen ein Datum. Notieren Sie es sofort und tragen Sie es in Ihren Kalender ein. Eine eigene Erinnerung einige Tage davor verschafft Ihnen Luft.
Was ein solches Datum in Ihrem Fall bedeutet, ist eine rechtliche Frage. Diese Seite beantwortet sie nicht. Sicher ist nur: Ein genanntes Datum verdient Aufmerksamkeit und sollte nicht unbemerkt verstreichen.
Wann Sie direkt anwaltliche Hilfe holen sollten
In diesen Lagen ist ein eigener Rechtsanwalt der übliche Weg. Ein selbst verfasster Brief ersetzt ihn nicht.
- Post vom Gericht, etwa ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder eine Klage.
- Ein Behördenschreiben, besonders ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
- Ein Vorwurf, bei dem es um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit geht.
- Eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die Sie abgeben sollen.
- Eine Forderung in einer Höhe, die für Ihren Haushalt oder Ihren Betrieb existenziell ist.
- Alles rund um Arbeitsverhältnis, Familie oder ein laufendes Gerichtsverfahren.
Anlaufstellen sind das amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern. Beim Amtsgericht gibt es Auskunft zur Beratungshilfe. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, ist die Deckungsanfrage der übliche erste Schritt.
Wann eine formelle Erwiderung in eigener Sache passt
Manche Anliegen sind nicht juristisch heikel, sondern schlicht ungeklärt. Sie wollen Ihren Standpunkt geordnet darstellen, Unterlagen anfordern oder eine Angabe richtigstellen. Dafür passt ein eigener, sachlicher Brief.
Ein solcher Brief benennt das Aktenzeichen und das Datum des Schreibens. Er stellt den eigenen Standpunkt geordnet dar und bleibt sachlich im Ton. Was das Schreiben für Sie bedeutet und ob und wie Sie darauf antworten, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen.
Für die Antwort an eine Kanzlei erstellt AnwaltBrief24 keinen Brief. Fälle mit anwaltlich vertretener Gegenseite sind vom Dienst ausgeschlossen, ebenso Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafsachen und laufende Gerichtsverfahren.
Für eigene Anliegen ohne Kanzlei auf der Gegenseite zeigt der Überblick der Anwendungsfälle, was AnwaltBrief24 abdeckt.
