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MIETRECHT

Kaution nicht zurückbekommen?

Sie fordern Ihre Kaution ein, mit einem Brief, der die passenden Rechtsgrundlagen zitiert. Kostenlos erstellen, 19,99 € erst beim Versand.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. AnwaltBrief24 ist ein Selbsthilfe-Werkzeug: Sie erstellen und verantworten Ihren Brief selbst, wir unterstützen bei Formulierung, Versand und Dokumentation.

Mietkaution nach dem Auszug: Rechtslage, Abrechnung und übliche Abläufe

Die Kaution ist eine Sicherheit, kein Guthaben des Vermieters. Für Wohnraum darf sie höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB). Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam (§ 551 Abs. 4 BGB).

Während der Mietzeit ist eine Geldsicherheit getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB). Gefordert wird nach dem Ende des Mietverhältnisses deshalb üblicherweise nicht nur der eingezahlte Betrag, sondern auch der aufgelaufene Ertragsanteil. Einen Rückzahlungsanspruch regelt § 551 BGB selbst nicht.

Für die Zeit nach dem Auszug enthält das Gesetz keine Frist, innerhalb derer abgerechnet oder ausgezahlt sein müsste. Der Streit dreht sich meist nicht um die Rückzahlungspflicht als solche, sondern um Abzüge: behauptete Schäden ohne Rechnung, Schönheitsreparaturen und die Frage, ob wegen einer noch offenen Betriebskostenabrechnung ein Teil zurückbehalten werden darf.

Welche Abzüge belegt sein müssen und welche keine Grundlage haben

Der Streit um die Kaution ist fast immer ein Streit um einzelne Posten. Die erste Trennlinie zieht § 538 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Abgelaufene Bodenbeläge, Dübellöcher in üblichem Umfang oder vergilbte Anstriche sind danach Abnutzung und kein Schadensposten; ein Abzug, der sich darauf stützt, findet in dieser Vorschrift keine Grundlage.

Die zweite Linie betrifft die Belege. Nachvollziehbar wird ein Abzug erst, wenn er einer bestimmten Position, einem bestimmten Betrag und einer Rechnung oder einem Kostenvoranschlag zugeordnet ist. Sammelangaben wie „Renovierung“ oder „Endreinigung“ ohne Nachweis lassen sich weder nachrechnen noch bestreiten, und genau darauf zielt die Aufforderung, die Aufstellung mit Belegen vorzulegen.

Schönheitsreparaturen sind der dritte und schwierigste Posten. Ob der Mieter sie schuldet, ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus der Klausel des Mietvertrags; ob diese Klausel wirksam ist, entscheidet sich an ihrem Wortlaut und wird im Streitfall gerichtlich geklärt. Üblich ist deshalb, die Klausel im Schreiben wörtlich zu zitieren und den Abzug ausdrücklich auf sie zu beziehen, statt allgemein über Renovierungspflichten zu diskutieren.

Ohne gesetzliche Abrechnungsfrist: woran sich der Zeitpunkt trotzdem bemisst

§ 551 BGB regelt die Höhe der Sicherheit und ihre Anlage, aber keine Frist, innerhalb derer nach dem Ende des Mietverhältnisses abgerechnet oder ausgezahlt sein müsste. Wer wissen will, wann die Kaution auszuzahlen ist, findet dort keine Zahl.

Daraus folgt aber nicht, dass der Anspruch mit der Schlüsselübergabe sofort fällig wäre. Die Sicherheit soll gerade die Ansprüche abdecken, die sich erst nach dem Auszug zeigen; dem Vermieter wird deshalb eine den Umständen nach angemessene Zeit zugestanden, den Zustand der Wohnung zu prüfen und abzurechnen. Wie lang sie ist, hängt vom Einzelfall ab: Steht nur die Rückgabe im Raum, ist sie kurz; ist eine Betriebskostenabrechnung noch offen oder ein Schaden strittig, kann sie länger sein. Ein vom Mieter gesetztes Datum verkürzt diese Zeit nicht und begründet für sich genommen keine Fälligkeit — und ohne Fälligkeit tritt auch kein Verzug ein (§ 286 Abs. 1 BGB). Praktisch heißt das: Das Datum setzt der Mieter selbst, es wirkt nur, wenn es kalendermäßig bestimmt ist, und es sollte nicht vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem eine Abrechnung überhaupt zu erwarten war.

Befristet ist dagegen der Anspruch. Für ihn gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Endet ein Mietverhältnis im Laufe eines Jahres, läuft die Frist danach frühestens mit dem Ende des dritten folgenden Kalenderjahres ab.

Daraus ergibt sich die Zeitspanne dieser Fallgruppe: Ein Zuwarten von einigen Wochen kostet nichts, ein Zuwarten über Jahre kann den Anspruch kosten. Wer in dieser Zeit nur telefonisch nachfasst, hat außerdem nichts in der Hand, woraus sich ergibt, dass er die Kaution überhaupt gefordert hat.

Von der Rückgabe zur bezifferten Forderung

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    Unterlagen und Rückgabezustand zusammenstellen

    Üblich ist, vor dem ersten Schreiben Mietvertrag, Kautionsquittung oder Kontoauszug der Einzahlung, Übergabeprotokoll und Kündigungsbestätigung zusammenzulegen. Aus dem Vertrag ergeben sich die vereinbarte Höhe und die Klausel zu Schönheitsreparaturen, aus dem Protokoll der Zustand bei Rückgabe und das Datum der Schlüsselübergabe. Fehlt ein Protokoll, wird die Beweislage schwierig, weil sich der Zustand der Wohnung im Nachhinein kaum rekonstruieren lässt; was dann bleibt, sind Fotos vom Auszugstag und die Namen der Anwesenden.

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    Die Abrechnung Position für Position gegenlesen

    Liegt eine Abrechnung vor, wird sie meist Posten für Posten durchgegangen: Welcher Abzug beruht auf welchem Beleg, welche Rechnung liegt bei, welcher Posten betrifft Abnutzung nach § 538 BGB und welcher einen darüber hinausgehenden Schaden. Notiert wird dabei getrennt, was unstreitig ist und was bestritten wird. Diese Trennung entscheidet später darüber, welcher Betrag ohne Weiteres verlangt werden kann und über welchen verhandelt wird.

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    Bezifferte Zahlungsaufforderung mit Datum

    In der Praxis wird die geforderte Summe genau beziffert, Ertragsanteil eingeschlossen, und mit einem Zahlungsdatum sowie einer Bankverbindung verbunden. Unstreitige Teilbeträge werden oft getrennt von den streitigen Abzügen behandelt. Ein verbreiteter Fehler ist die Bitte, „zeitnah zu überweisen“, weil daraus kein bestimmter Fristablauf folgt und die Gegenseite jeden Zeitpunkt für angemessen halten kann.

  4. 4

    Zustellung und chronologische Ablage

    Der Versand per Einwurf-Einschreiben hält fest, wann die Sendung eingeworfen wurde. Das ist der Bezugspunkt, falls später ein Mahnverfahren oder eine Klage folgt. Üblich ist außerdem, den gesamten Vorgang der Reihe nach abzulegen: Auszugsdatum, Übergabe, Schreiben, Reaktionen und Teilzahlungen. So bleibt nachvollziehbar, welcher Betrag zu welchem Zeitpunkt noch offen war.

Was ein formelles Schreiben bewirkt

Bei der Kaution geht es um einen bezifferten Geldbetrag, und darauf reagieren Vermieter und Hausverwaltungen anders als auf eine allgemein gehaltene Beschwerde. Ein formelles Schreiben nennt die Summe, den Zeitpunkt der Rückgabe und ein Zahlungsdatum. Wer bis dahin nicht abrechnet, muss sich erklären. Oft kommt daraufhin entweder die Zahlung oder erstmals eine Aufstellung der Abzüge, mit der sich überhaupt weiterarbeiten lässt.

Ein vollstreckbarer Titel entsteht dadurch nicht. Bleibt es beim Schweigen, führt der Weg über Mahnbescheid oder Klage, und dafür ist anwaltliche Vertretung sinnvoll.

Auszug aus einem Beispielschreiben (fiktiv)

Betreff: Rückzahlung der Mietkaution – Mietverhältnis [Anschrift], beendet zum [Datum]

Sehr geehrte/r [Name des Vermieters / der Hausverwaltung],

das Mietverhältnis über die Wohnung [Anschrift] endete zum [Datum]. Die Wohnung habe ich am [Datum] übergeben; ein Übergabeprotokoll wurde [erstellt / nicht erstellt]. Zu Beginn des Mietverhältnisses habe ich eine Kaution in Höhe von [Betrag] € geleistet, eingezahlt am [Datum].

Eine Abrechnung über die Kaution habe ich bis heute nicht erhalten. Nach § 551 Abs. 3 BGB ist eine als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Ich fordere Sie auf, die Kaution nebst Erträgen bis zum [Datum] auf folgendes Konto zu überweisen: [IBAN], [Kontoinhaber]. Sofern Sie Abzüge geltend machen wollen, bitte ich um eine nachvollziehbare Aufstellung unter Beifügung der jeweiligen Rechnungen.

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist behalte ich mir weitere Schritte einschließlich eines gerichtlichen Mahnverfahrens vor.

Festpreis 19,99 € · Einwurf-Einschreiben inklusive · Beweismappe inklusive

Das Problem

Sie sind ausgezogen, die Wohnung ist übergeben. Aber Ihre Kaution kommt einfach nicht. Wochen werden zu Monaten, E-Mails bleiben unbeantwortet, Anrufe werden abgewimmelt. Vielleicht hat der Vermieter vage "Schäden" erwähnt, aber nie etwas belegt. Oder er reagiert schlicht gar nicht. Sie fragen sich: Kaution nicht zurück, was tun? Es geht um Ihr Geld. Und Sie kommen alleine nicht weiter. Wer seine Kaution zurückfordern will und beim Vermieter auf taube Ohren stößt, braucht einen anderen Hebel.

Warum ein formelles Schreiben hilft

Ein Brief, der wirkt, braucht drei Dinge: die passende Rechtsgrundlage, eine klare Zahlungsfrist und einen Zustellnachweis. Die KI recherchiert die Vorgaben des § 551 BGB zur Mietsicherheit, darunter die getrennte Anlage und den Satz, dass die Erträge dem Mieter zustehen und die Sicherheit erhöhen (§ 551 Abs. 3 BGB), sowie den Umstand, dass das Gesetz für die Abrechnung nach dem Auszug keine Frist nennt, und zitiert die Vorschriften wörtlich in Ihrem Brief. Dazu eine konkrete Zahlungsfrist. Der Versand per Einwurf-Einschreiben dokumentiert über Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg den Tag des Einwurfs; zusammen mit der Kopie des Schreibens liegt das in Ihrer Beweismappe. Bei uns: 19,99 €, erst beim Versand fällig.

So funktioniert's

Schritt 1

Anliegen im Chat beschreiben

Schildern Sie im Chat, wann Sie ausgezogen sind, wie hoch die Kaution war und ob der Vermieter Gründe für die Einbehaltung genannt hat. Falls Sie Übergabeprotokoll oder Schriftverkehr haben, können Sie die direkt im Chat anhängen.

Schritt 2

Die KI erstellt Ihren Brief

Auf Basis Ihrer Angaben erstellt unsere KI den Entwurf, mit Zahlungsaufforderung und den einschlägigen Rechtsgrundlagen, wörtlich zitiert. Sie sehen die Vorschau kostenlos, können Änderungen anfordern und erhalten die Quellen zum Selbstlesen.

Schritt 3

Sie geben frei, wir versenden

Sie bestätigen die Angaben in der Checkliste und geben frei. Erst jetzt werden die 19,99 € fällig. Wir verschicken den Brief per Einwurf-Einschreiben in Ihrem Namen, Versand- und Zustellnachweis kommen in Ihre Beweismappe.

So sieht der Ablauf aus

Erfundenes Beispiel, das nur den Ablauf zeigt. Es ist kein Kundenfall und sagt nichts darüber, wie eine Gegenseite reagiert oder wie eine Sache ausgeht.

Herr T. aus Hamburg war seit acht Monaten ausgezogen. Sein ehemaliger Vermieter hatte 2.400 € Kaution erhalten und reagierte auf keine einzige Anfrage. Herr T. schilderte seinen Fall im Chat, die KI erstellte einen Brief mit Zahlungsfrist und der Rechtsgrundlage zur Kautionsrückzahlung (§ 551 BGB). Herr T. prüfte alle Angaben in der Checkliste und gab frei. Wir verschickten den Brief per Einwurf-Einschreiben. Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg halten fest, wann die Sendung eingeworfen wurde. Ab wann die im Brief gesetzte Zahlungsfrist läuft, hängt vom Zugang ab und steht damit nicht fest. Ob der Vermieter zahlt, liegt weiter bei ihm.

Was es bei einem klassischen Anwalt kostet

Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet (§ 2 Abs. 1 RVG). Bei einem Gegenstandswert von 2.000 € ergeben die 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG und 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) zusammen 296,07 €; die Aufstellung über fünf Wertstufen steht auf der Preisseite. Bei uns zahlen Sie 19,99 €, erst beim Versand. Keine versteckten Kosten.

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Häufige Fragen

Eine feste Bearbeitungs- oder Versandzeit sagen wir nicht zu. Erstellung und Vorschau laufen im Chat und sind kostenlos; wie lange es bis zum fertigen Entwurf dauert, hängt an Ihren Angaben und an den Rückfragen dazu. Wenn in Ihrem Fall eine Frist läuft, planen Sie den Vorlauf entsprechend großzügig.

Falls Sie Mietvertrag oder Übergabeprotokoll haben, können Sie die im Chat über den Upload-Button anhängen. Das hilft bei der Erstellung, ist aber nicht zwingend nötig.

Das Gesetz regelt dazu nichts ausdrücklich. In der Praxis wird oft ein Teilbetrag zurückgehalten, bis die letzte Betriebskostenabrechnung vorliegt, während der unstreitige Rest ausgezahlt wird. Ob ein Einbehalt der Höhe nach berechtigt ist, hängt von den Umständen ab und wird im Streitfall gerichtlich geklärt.

§ 551 Abs. 1 BGB begrenzt die Sicherheit für Wohnraum auf das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Der übersteigende Teil wird in der Praxis gesondert zurückverlangt.

Die KI erstellt den Entwurf und zitiert die passenden Rechtsgrundlagen, mit Quellen zum Selbstlesen. Geprüft wird von Ihnen: Sie kontrollieren alle Angaben in der Checkliste und geben frei. Als Stufe 2 prüft noch dieses Jahr zusätzlich ein zugelassener Rechtsanwalt Ihren Brief und gibt ihn frei.

Wenn Ihr Anliegen sich nicht für die automatische Erstellung eignet, sagen wir Ihnen das offen und empfehlen, es anwaltlich prüfen zu lassen, Sie zahlen in dem Fall nichts.

Noch nicht. Aktuell erstellen Sie Ihren Brief selbst, mit KI-Unterstützung und zitierten Rechtsgrundlagen, und wir verschicken ihn in Ihrem Namen. Die anwaltliche Prüfung kommt als Stufe 2 dazu, noch dieses Jahr.

Kaution nicht zurückbekommen?

Und falls die Gegenseite nicht reagiert: Mit Ihrer Beweismappe gehen Sie bestens vorbereitet zum Anwalt, oder lassen Ihren Brief noch dieses Jahr direkt bei uns anwaltlich prüfen.