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KAUFRECHT

Online-Händler akzeptiert Ihren Widerruf nicht?

Sie machen Ihr Widerrufsrecht geltend, mit einem Brief, der die passenden Rechtsgrundlagen zitiert. Kostenlos erstellen, 19,99 € erst beim Versand.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. AnwaltBrief24 ist ein Selbsthilfe-Werkzeug: Sie erstellen und verantworten Ihren Brief selbst, wir unterstützen bei Formulierung, Versand und Dokumentation.

Widerruf im Fernabsatz: Frist, Rückzahlung und Ausnahmen

Bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, steht Verbrauchern nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Ein Grund muss nicht genannt werden; aus der Erklärung muss der Entschluss zum Widerruf aber eindeutig hervorgehen, und zur Wahrung der Frist genügt nach § 355 BGB die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, ob die Ware mangelhaft ist.

Der Fristbeginn ist die häufigste Streitfrage. Beim Warenkauf beginnt die Frist nach § 356 BGB erst, wenn der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Ware erhalten hat; bei getrennt gelieferten Teilen einer Bestellung kommt es auf die letzte Ware an. Solange der Unternehmer nicht ordnungsgemäß informiert hat, beginnt die Frist nicht. Spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem gesetzlichen Startzeitpunkt erlischt das Recht.

Für die Rückabwicklung gilt § 357 BGB: Der Unternehmer hat die empfangenen Zahlungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren, darf beim Verbrauchsgüterkauf aber bis zum Rückerhalt der Ware oder bis zum Nachweis der Absendung zurückhalten. Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt der Verbraucher, wenn er darüber unterrichtet wurde. § 312g BGB nennt zudem Ausnahmen vom Widerrufsrecht.

Bestellungen, bei denen kein Widerrufsrecht besteht

Die Ausnahmen zählt § 312g Abs. 2 BGB auf, und zwar ausdrücklich nur, „soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben“. Ein Shop kann also mehr einräumen, als das Gesetz verlangt. Räumt er in seinen Bedingungen ein weitergehendes Rückgaberecht ein, richtet sich dieses nach seiner Zusage und nicht nach § 312g BGB.

Für Warenbestellungen sind vor allem vier Nummern einschlägig: Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Nr. 1); Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (Nr. 2); versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Nr. 3); sowie Ton- oder Videoaufnahmen und Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (Nr. 6).

Streitig sind in der Praxis meist Nr. 1 und Nr. 3: ob eine Ware wirklich nach individueller Bestimmung des Bestellers hergestellt oder aus vorgefertigten Bauteilen zusammengestellt wurde, und ob das entfernte Material eine Versiegelung in diesem Sinn war oder nur eine Umverpackung. Für das Schreiben heißt das, dass die Produktbeschreibung des Shops zum Bestellzeitpunkt und der Zustand der Verpackung bei Ankunft festgehalten werden, bevor über den Widerruf gestritten wird.

Ab wann die Rückzahlungsfrist läuft und in welcher Form erstattet wird

Für das Geld nennt das Gesetz zwei Zeitpunkte, die auseinanderzuhalten sind. Die Höchstfrist von 14 Tagen (§ 357 Abs. 1 BGB) beginnt nach § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB für den Unternehmer mit dem Zugang der Widerrufserklärung und für den Verbraucher mit deren Abgabe. Der Tag der Rücksendung ist damit nicht der Fristbeginn; er entscheidet nur darüber, ab wann der Unternehmer die Zahlung nicht mehr nach § 357 Abs. 4 BGB zurückhalten darf.

Auch die Form ist geregelt: Nach § 357 Abs. 3 BGB muss der Unternehmer für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat; etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur, wenn dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen. Eine Gutschrift auf ein Kundenkonto oder ein Warengutschein ist danach nicht das, was das Gesetz vorsieht.

Geht das Rücksendepaket unterwegs verloren, trägt nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB der Unternehmer die Gefahr der Rücksendung. Der Einlieferungsbeleg bleibt trotzdem der entscheidende Beleg, weil § 357 Abs. 4 BGB das Ende des Zurückbehaltungsrechts an den Nachweis der Absendung knüpft.

Was Sie tun können – Schritt für Schritt

  1. 1

    Bestellung, Zustellung und Widerruf als Zeitachse

    Ob der Widerruf rechtzeitig war, lässt sich nur mit Daten klären. Üblich ist, Bestelldatum, Versandbestätigung, Zustelldatum aus der Sendungsverfolgung und den Tag der Widerrufserklärung nebeneinanderzustellen. Bei mehreren Paketen wird die Zustellung jedes Teils einzeln vermerkt. Ebenso wird festgehalten, ob und an welcher Stelle eine Widerrufsbelehrung vorlag.

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    Der Nachweis der Absendung

    Für die Frist zählt die Absendung, nicht die Antwort des Händlers. Deshalb sichern Verbraucher in der Praxis den gesendeten Text: das ausgefüllte Widerrufsformular, die E-Mail mit Zeitstempel im Postausgang oder einen Screenshot des Portalvorgangs samt Vorgangsnummer. Ein Telefonat allein lässt sich später kaum belegen, ebenso wenig ein Klick im Kundenkonto ohne Bestätigungsmail.

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    Rücksendung mit prüfbarem Beleg

    Weil die Rückzahlung bis zum Nachweis der Absendung zurückgehalten werden darf, ist der Beleg der Rücksendung der entscheidende Punkt. Üblich sind ein Einlieferungsbeleg, die Sendungsnummer und Fotos vom Inhalt vor dem Verschließen. Wird ein Retourenlabel des Händlers genutzt, wird die Zuordnung zur Bestellnummer dokumentiert. Bei Sperrgut oder Speditionsware wird zusätzlich die vereinbarte Abholung schriftlich festgehalten.

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    Wenn die Erstattung ausbleibt

    Bleibt das Geld aus, geht es nicht mehr um den Widerruf selbst, sondern um die Zahlung. In der Praxis folgt dann eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Bestellnummer, Widerrufsdatum, Rücksendenachweis, Betrag und Bankverbindung. Teilerstattungen, einbehaltene Beträge oder Abzüge werden dabei einzeln aufgeführt und nachgerechnet. Üblich ist außerdem, den erwarteten Gesamtbetrag am Schluss noch einmal auszuweisen.

Was ein formelles Schreiben an der Rückzahlung ändert

Beim Widerruf verschiebt ein formelles Schreiben den Streitpunkt. Es dokumentiert nicht nur, dass widerrufen wurde, sondern auch wann, worauf gestützt und mit welchem Nachweis der Rücksendung. Der Versand per Einwurf-Einschreiben macht aus einer Reihe unbeantworteter E-Mails einen Vorgang mit einem belegten Datum.

Auch hier gilt die Einschränkung: Das Schreiben bewirkt keine Überweisung. Es ist keine anwaltliche Vertretung, kein Mahnbescheid und keine Vollstreckung. Zahlt der Händler nicht, führt der Weg über eine Schlichtungsstelle, das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage; bei Sitz im Ausland kommt das Europäische Verbraucherzentrum in Betracht. Der Brief schafft dafür die Grundlage: einen belegten Versand und eine klar bezifferte Forderung.

Auszug aus einem Beispielschreiben (fiktiv)

Betreff: Widerruf des Fernabsatzvertrags und Aufforderung zur Rückzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Bestelldatum] habe ich in Ihrem Onlineshop [Artikel] zum Preis von [Betrag] € bestellt, Bestellnummer [Nummer]. Die Ware ist am [Zustelldatum] bei mir eingegangen. Mit Erklärung vom [Datum], abgesendet über [E-Mail / Widerrufsformular / Kundenkonto], habe ich den Vertrag widerrufen.

Der Widerruf erfolgte innerhalb der Frist von 14 Tagen (§§ 312g, 355 BGB); sie begann mit dem Erhalt der Ware (§ 356 BGB). Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die Ware habe ich am [Datum] unter der Sendungsnummer [Nummer] zurückgesandt; der Einlieferungsbeleg liegt in Kopie bei. Der Nachweis der Absendung ist damit erbracht (§ 357 Abs. 4 Satz 1 BGB).

Ich fordere Sie auf, den Betrag von [Betrag] € bis zum [Datum] auf das Konto [IBAN] zu erstatten. Zurückzugewähren sind nach § 357 Abs. 2 Satz 1 BGB auch etwaige Zahlungen für die Lieferung; ausgenommen sind nach Satz 2 nur Mehrkosten, die dadurch entstanden sind, dass eine andere als die angebotene günstigste Standardlieferung gewählt wurde. Ein Abzug oder eine Teilzahlung ist nicht vereinbart. Falls Sie einen Abzug vornehmen wollen, bitte ich um eine schriftliche Aufschlüsselung.

Festpreis 19,99 € · Einwurf-Einschreiben inklusive · Beweismappe inklusive

Das Problem

Sie haben online bestellt und innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Eigentlich ein klarer Fall. Aber der Händler reagiert nicht, behauptet der Widerruf sei zu spät, oder erstattet den Kaufpreis einfach nicht. Manche Händler akzeptieren die Retoure, überweisen das Geld aber nicht zurück. Andere ignorieren den Widerruf komplett und verweisen auf angebliche Ausnahmen. Bei Fernabsatzverträgen haben Sie als Verbraucher ein gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Das ist kein Kulanzangebot des Händlers, sondern Ihr Recht.

Warum ein formelles Schreiben hilft

Ein Brief, der ernst genommen wird, braucht drei Dinge: die richtige Rechtsgrundlage, eine klare Frist und einen Zustellnachweis. Die KI recherchiert Ihr 14-Tage-Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 355 BGB) und die Pflicht des Händlers, den Kaufpreis binnen 14 Tagen zu erstatten (§ 357 BGB), und zitiert die Vorschriften wörtlich in Ihrem Brief. Dazu eine konkrete Zahlungsfrist. Der Versand per Einwurf-Einschreiben dokumentiert über Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg, wann die Sendung eingeworfen wurde. Ob der Widerruf damit rechtzeitig zugegangen ist, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Bei uns: 19,99 €, erst beim Versand fällig.

So funktioniert's

Schritt 1

Anliegen im Chat beschreiben

Schildern Sie im Chat, wann Sie bestellt und wann Sie widerrufen haben. Beschreiben Sie, wie der Händler reagiert hat. Falls Sie Bestellbestätigung, Widerrufs-E-Mail oder den Retourenbeleg haben, laden Sie diese über den Upload-Button hoch.

Schritt 2

Die KI erstellt Ihren Brief

Auf Basis Ihrer Angaben erstellt unsere KI den Entwurf, mit Zahlungsaufforderung und den einschlägigen Rechtsgrundlagen, wörtlich zitiert. Sie sehen die Vorschau kostenlos, können Änderungen anfordern und erhalten die Quellen zum Selbstlesen.

Schritt 3

Sie geben frei, wir versenden

Sie bestätigen die Angaben in der Checkliste und geben frei. Erst jetzt werden die 19,99 € fällig. Wir verschicken den Brief per Einwurf-Einschreiben in Ihrem Namen, Versand- und Zustellnachweis kommen in Ihre Beweismappe.

So sieht der Ablauf aus

Erfundenes Beispiel, das nur den Ablauf zeigt. Es ist kein Kundenfall und sagt nichts darüber, wie eine Gegenseite reagiert oder wie eine Sache ausgeht.

Frau D. aus Nürnberg bestellte einen Staubsauger für 320 € online und widerrief am dritten Tag per E-Mail. Sie schickte das Gerät zurück, aber nach vier Wochen war das Geld immer noch nicht erstattet. Frau D. schilderte ihren Fall im Chat, die KI erstellte einen Brief, der auf das 14-Tage-Widerrufsrecht (§ 355 BGB) und die Erstattungspflicht (§ 357 BGB) verwies und eine 10-Tages-Frist setzte. Frau D. kontrollierte alles in der Checkliste und gab frei. Wir verschickten den Brief per Einwurf-Einschreiben. In der Beweismappe liegen seitdem der Brief, die zitierten Quellen und die Versandbelege. Ob der Händler zahlt, entscheidet sich damit nicht.

Was es bei einem klassischen Anwalt kostet

Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet (§ 2 Abs. 1 RVG). Bei einem Gegenstandswert von 2.000 € ergeben die 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG und 19 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) zusammen 296,07 €; die Aufstellung über fünf Wertstufen steht auf der Preisseite. Bei uns zahlen Sie 19,99 €, erst beim Versand. Keine versteckten Kosten.

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Häufige Fragen

Ja, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Bei Privatverkäufen (z. B. eBay Kleinanzeigen) gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Grundsätzlich ja. Für Wertverlust sieht § 357a Abs. 1 BGB einen Wertersatz vor, wenn er auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war, und wenn der Unternehmer ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht unterrichtet hat. Beschreiben Sie den Zustand der Ware im Chat.

§ 356 BGB stellt beim Warenkauf auf den Erhalt der Ware ab. Werden mehrere Teile einer einheitlichen Bestellung getrennt geliefert, beginnt die Frist erst mit dem Erhalt der letzten Ware. Bei regelmäßigen Lieferungen über einen festgelegten Zeitraum ist dagegen der Erhalt der ersten Ware maßgeblich.

Nein. § 312g BGB nennt Ausnahmen, darunter Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach individueller Auswahl des Verbrauchers hergestellt werden, schnell verderbliche Ware sowie versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde.

Die KI erstellt den Entwurf und zitiert die passenden Rechtsgrundlagen, mit Quellen zum Selbstlesen. Geprüft wird von Ihnen: Sie kontrollieren alle Angaben in der Checkliste und geben frei. Als Stufe 2 prüft noch dieses Jahr zusätzlich ein zugelassener Rechtsanwalt Ihren Brief und gibt ihn frei.

Wenn Ihr Anliegen sich nicht für die automatische Erstellung eignet, sagen wir Ihnen das offen und empfehlen, es anwaltlich prüfen zu lassen, Sie zahlen in dem Fall nichts.

Noch nicht. Aktuell erstellen Sie Ihren Brief selbst, mit KI-Unterstützung und zitierten Rechtsgrundlagen, und wir verschicken ihn in Ihrem Namen. Die anwaltliche Prüfung kommt als Stufe 2 dazu, noch dieses Jahr.

Online-Händler akzeptiert Ihren Widerruf nicht?

Und falls die Gegenseite nicht reagiert: Mit Ihrer Beweismappe gehen Sie bestens vorbereitet zum Anwalt, oder lassen Ihren Brief noch dieses Jahr direkt bei uns anwaltlich prüfen.