ARBEITSRECHT

Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt nicht?

Was Sie jetzt sammeln, wie Sie den Verlauf ordnen und woran Sie merken, dass Ihr Fall in fachkundige Hände gehört.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. AnwaltBrief24 ist ein Selbsthilfewerkzeug: Sie erstellen und verantworten Ihren Brief selbst, wir unterstützen bei Formulierung, Versand und Dokumentation.

Wenn der Lohn nicht auf dem Konto ankommt

Der Monat ist vorbei, auf dem Konto ist nichts angekommen. Der Arbeitgeber vertröstet Sie. Es sei gerade finanziell eng. Man kümmere sich darum.

Ihre Miete wartet aber nicht. Ihre Versicherungen laufen weiter. Ihre Rechnungen kommen trotzdem. Und Sie wissen bis heute nicht, woran Sie sind. Das zermürbt.

Viele trauen sich nicht nachzuhaken. Andere fragen immer wieder nur mündlich nach und haben am Ende nichts in der Hand. Diese Seite zeigt Ihnen ruhig, wie Sie Ordnung in den Vorgang bringen.

Was jetzt hilft, wenn das Gehalt nicht überwiesen wurde

Legen Sie zuerst zusammen, was Sie schon haben. Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen und Kontoauszüge gehören zusammen an einen Ort. Dazu die Zeiterfassung, Dienstpläne und Stundenzettel, wenn es auch um Mehrarbeit oder Zuschläge geht. Ohne diese Unterlagen bleibt jede Forderung vage.

Sichern Sie Nachrichten und Mails, die zur Sache gehören. Speichern Sie Kopien außerhalb betrieblicher Systeme, auf Ihrem eigenen Gerät. Auf ein Firmenpostfach oder ein internes Zeiterfassungssystem haben Sie später womöglich keinen Zugriff mehr.

Ordnen Sie den Verlauf lückenlos. Notieren Sie jedes Gespräch mit Datum, Namen und dem, was gesagt wurde. Halten Sie auch Teilzahlungen und Abschläge fest, mit dem Tag, an dem das Geld einging.

Schlüsseln Sie die offene Summe je Zeitraum auf. Stellen Sie Monat für Monat gegenüber, welcher Betrag abgerechnet war und was tatsächlich ankam. Trennen Sie dabei Grundgehalt, Mehrarbeit, Zuschläge und offene Urlaubstage.

Schreiben Sie danach selbst, mit einem klaren Ziel. Nennen Sie den Zeitraum, den offenen Betrag, Ihre Bankverbindung und ein konkretes Datum, bis zu dem Sie eine Antwort erwarten. Verschicken Sie den Brief per Einwurf-Einschreiben. Damit lässt sich der Versand belegen. Legen Sie eine Kopie ab.

Diese Fehler kommen beim Einfordern von ausstehendem Lohn immer wieder vor

Der erste Fehler ist das rein mündliche Nachfassen. Es hinterlässt keine Spur. Der zweite ist die pauschale Forderung. Ein grober Endbetrag lässt sich leicht bestreiten.

Der dritte Fehler ist das späte Sammeln. Wer erst nach dem Streit anfängt, findet nicht mehr alles. Damit hängt der vierte zusammen: Wer den Zugriff auf Firmenpostfach und Zeiterfassung verliert, kommt an die eigenen Daten nicht mehr heran.

Der fünfte Fehler ist der Ton. Wer im Ärger schreibt, verliert das Zahlenwerk aus dem Blick. Und ohne konkretes Datum bleibt die Bitte unverbindlich.

Streit über das Arbeitsverhältnis ist kein Einzelfall: eine Einordnung

Im Berichtsjahr 2024 gingen bei den Arbeitsgerichten in Deutschland 308.684 Urteilsverfahren erster Instanz neu ein. Herausgeber der Zahl: Statistisches Bundesamt (Destatis), Statistischer Bericht Arbeitsgerichte 2024, veröffentlicht am 08.08.2025.

Das zeigt: Streit über ein Arbeitsverhältnis ist kein Einzelfall. Die Zahl belegt aber nicht, wie viele Verfahren Lohn, Abmahnung oder Arbeitszeugnis betreffen. Und sie sagt nichts über die Erfolgsaussichten einzelner Fälle.

Quelle: Destatis, Statistischer Bericht Arbeitsgerichte 2024

Warum AnwaltBrief24 hier keinen Brief erstellt

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    Arbeitsrecht bleibt ausgenommen

    Arbeitsrechtliche Anliegen erstellt AnwaltBrief24 nicht. Das gilt für Lohn, Abmahnung und Arbeitszeugnis. Im Arbeitsrecht hängt vieles an kurzen Fristen. Was ein Schreiben auslöst, ist von außen schwer abzuschätzen. Diese Seite ordnet Ihr Thema deshalb nur ein.

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    Unterlagen und Verlauf ordnen

    Handeln können Sie trotzdem. Legen Sie Arbeitsvertrag, Abrechnungen und Kontoauszüge zusammen an einen Ort. Halten Sie fest, welcher Betrag für welchen Zeitraum offen geblieben ist. Diese Aufstellung ist die Grundlage für jedes weitere Gespräch.

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    Die eigene Sicht festhalten

    Schreiben Sie Ihren Verlauf auf. Jedes Gespräch mit Datum, Namen und Inhalt. Jede Teilzahlung mit dem Tag des Eingangs. Diese Notizen bleiben Ihnen auch dann, wenn der Zugriff auf betriebliche Systeme endet.

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    Eine fachkundige Stelle ansprechen

    Bringen Sie das Geordnete zu einer Stelle, die Ihren Fall prüfen darf. Eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt, Ihre Gewerkschaft oder die Arbeitnehmerberatung Ihrer Kammer kommen dafür infrage. Auch eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe kann weiterhelfen.

Wann der Fall in fachkundige Hände gehört

Manche Situationen gehören nicht auf ein Formular. Wenn der Lohn über längere Zeit ausbleibt, wenn eine Kündigung im Raum steht oder wenn hohe Beträge offen sind, trägt ein Brief allein nicht mehr.

Das gilt auch, wenn Ihr Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag eigene Fristen für die Geltendmachung vorsieht. Lesen Sie in dem Fall nicht lange selbst nach, sondern lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Prüfen Sie in solchen Lagen zuerst, ob eine Rechtsschutzversicherung für Sie eintritt. Ein Anruf dort ist ein guter Anfang. Halten Sie Ihre Aufstellung bereit, wenn Sie ein Beratungsgespräch führen.

Häufige Fragen

Nein. Arbeitsrechtliche Anliegen sind vom Angebot ausgenommen. Für Lohn, Abmahnung und Arbeitszeugnis erstellen wir keine Briefe. Wenden Sie sich an eine anwaltliche Erstberatung, Ihre Rechtsschutzversicherung, Ihre Gewerkschaft oder die Arbeitnehmerberatung Ihrer Kammer.

Üblich sind die Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses, der Zeitraum, um den es geht, der offene Betrag mit Bezug auf die Entgeltabrechnung, Ihre Bankverbindung und ein konkretes Datum, bis zu dem Sie eine Antwort erwarten.

Das lässt sich allgemein nicht beantworten. Reagiert der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder Kündigung, ist das ein eigener Vorgang. Sprechen Sie dann mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Weil später bestritten werden kann, was wann verlangt wurde. Beim Einwurf-Einschreiben liegen Versandnachweis und Sendungsverfolgung vor. Zusammen mit einer Kopie des Briefes liegt damit alles gesammelt und mit Zeitstempel bereit.

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