ARBEITSRECHT

Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?

Wie Sie versteckte Abwertungen erkennen, beanstandete Sätze wörtlich benennen und Ihre gewünschte Fassung danebenstellen.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. AnwaltBrief24 ist ein Selbsthilfewerkzeug: Sie erstellen und verantworten Ihren Brief selbst, wir unterstützen bei Formulierung, Versand und Dokumentation.

Das Zeugnis klingt freundlich und liest sich anders

Das Arbeitszeugnis klingt beim ersten Lesen freundlich. Da steht, dass Sie sich stets bemüht haben. Oder dass Sie zu unserer Zufriedenheit gearbeitet haben. Das liest sich erst einmal wohlwollend.

In Ratgebern und Personalabteilungen gelten solche Wendungen als versteckte Abwertung. Verbindlich ist diese Lesart nicht. Eine gesetzliche Notenskala für solche Formulierungen gibt es nicht.

Wer diese Lesart nicht kennt, überliest solche Stellen im eigenen Zeugnis. Bekannt ist sie vor allem in Personalabteilungen und in Ratgebern. Diese Seite zeigt, wie Sie einzelne Stellen benennen und Ihre Sicht dazu ordnen.

Was jetzt hilft, wenn das Zeugnis nicht passt

Legen Sie zuerst alles nebeneinander. Das Zeugnis selbst, ein früheres Zwischenzeugnis, den Arbeitsvertrag und Schreiben über neue Aufgaben oder Beförderungen. Schreiben Sie dazu eine eigene Liste Ihrer Aufgaben und Projekte.

Dabei zeigt sich, ob es überhaupt um eine Bewertung geht. Es kann auch ein ganzer Teil Ihrer Tätigkeit fehlen. Das lässt Ihre Erfahrung kleiner aussehen, als sie war.

Gehen Sie das Zeugnis dann Satz für Satz durch. Markieren Sie jede Stelle, die Sie stört, und notieren Sie sie wörtlich. Schreiben Sie daneben die Fassung, die Sie sich wünschen.

Ein pauschales „Das Zeugnis ist zu schlecht" führt selten weiter. Über einzelne Sätze kann eine Personalabteilung entscheiden, über einen Gesamteindruck nicht. Prüfen Sie auch die formalen Punkte wie Ausstellungsdatum, Briefbogen und Unterschrift.

Fassen Sie das Ergebnis in einem sachlichen Schreiben zusammen. Nennen Sie Ihren Beschäftigungszeitraum, Ihre Position und das Datum des erteilten Zeugnisses. Setzen Sie darunter die zitierten Stellen und Ihre gewünschten Fassungen.

Nennen Sie ein konkretes Datum, bis zu dem Sie eine Antwort erwarten. Bieten Sie an, das bisherige Original zurückzugeben. Verschicken Sie den Brief so, dass Sie den Versand belegen können.

Fehler, die ein Zeugnisanliegen ins Leere laufen lassen

Der erste Fehler ist die Pauschalkritik. Wer nur schreibt, das Zeugnis sei ungerecht, benennt nichts, worauf eine Antwort eingehen könnte. Nennen Sie stattdessen jede einzelne Stelle.

Der zweite Fehler ist der Verweis auf eine Tabelle aus dem Internet. Dann geht der Streit darum, ob die Tabelle stimmt, und nicht mehr um Ihr Zeugnis. Bleiben Sie bei Ihrem eigenen Text.

Der dritte Fehler ist ein Schreiben ohne Datum für die Antwort. Viele geben das Original außerdem vorschnell aus der Hand, ohne eine Kopie zu behalten. Und viele klären ihr Anliegen nur am Telefon. Halten Sie deshalb jeden Schritt schriftlich fest und bewahren Sie Kopien auf.

Warum AnwaltBrief24 zum Arbeitszeugnis keinen Brief erstellt

  1. 1

    Zeugnisanliegen sind ausgenommen

    Arbeitsrechtliche Anliegen erstellt AnwaltBrief24 nicht. Dazu zählt auch das Arbeitszeugnis. Im Arbeitsrecht hängt vieles an kurzen Fristen. Was ein Schreiben bewirkt, ist von außen nicht abzuschätzen. Diese Seite ordnet Ihr Thema deshalb nur ein.

  2. 2

    Zeugnis und Unterlagen zusammenlegen

    Möglich ist trotzdem einiges. Sammeln Sie Zeugnis, Zwischenzeugnis, Arbeitsvertrag und Ihre eigene Aufgabenliste an einer Stelle. So sehen Sie, welche Tätigkeit fehlt und welche Formulierung Sie stört.

  3. 3

    Die gewünschte Fassung notieren

    Schreiben Sie jede beanstandete Stelle wörtlich auf. Setzen Sie Ihre Wunschfassung daneben. Diese Gegenüberstellung ist der Kern Ihres Anliegens. Sie bleibt Ihnen erhalten, egal wie es weitergeht.

  4. 4

    Mit einer fachkundigen Stelle sprechen

    Besprechen Sie Ihr Anliegen mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder Ihrer Gewerkschaft. Die Arbeitnehmerberatung Ihrer Kammer und Beratungsstellen vor Ort sind weitere Anlaufstellen. Nehmen Sie Ihre Gegenüberstellung mit.

Wann Sie das Zeugnis nicht allein regeln sollten

Es gibt Lagen, in denen Sie nicht allein weiterkommen sollten. Wenn Sie mitten in Bewerbungen stecken und unter Zeitdruck stehen. Wenn der Streit um die Gesamtnote geht.

Wenn das Zeugnis mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag zusammenhängt. Oder wenn bereits ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht läuft. Auch wenn der Arbeitgeber gar nicht antwortet, wird die Lage schnell unübersichtlich.

Im Arbeitsrecht kommt es außerdem auf Termine an, die von außen gesetzt sind. Holen Sie sich dann anwaltliche Beratung. Auch Ihre Gewerkschaft oder die Arbeitnehmerberatung Ihrer Kammer kann eine erste Anlaufstelle sein.

Häufige Fragen

Nein. Viele Leser verstehen die Wendung so, und in Ratgebern wird sie als Abwertung geführt. Eine gesetzliche Notenskala für solche Formulierungen gibt es aber nicht. Entscheidend ist, welche Aussage der Satz in Ihrem Zeugnis trifft. Zitieren Sie ihn wörtlich und nennen Sie Ihre Wunschfassung.

Üblich sind Beschäftigungszeitraum und Position, das Datum des erteilten Zeugnisses und jede beanstandete Stelle im wörtlichen Zitat. Daneben steht die gewünschte Fassung. Dazu kommen Ihre Belege, ein Datum für die Antwort und der Hinweis auf die Rückgabe des Originals. So bleibt Ihr Anliegen nachvollziehbar.

Nein. Arbeitsrechtliche Anliegen sind vom Angebot ausgenommen. Für Lohn, Abmahnung und Arbeitszeugnis erstellt AnwaltBrief24 keine Briefe. Wenden Sie sich an eine anwaltliche Erstberatung, Ihre Rechtsschutzversicherung, Ihre Gewerkschaft oder die Arbeitnehmerberatung Ihrer Kammer. Diese Seite ordnet das Thema nur ein und ersetzt keine anwaltliche Beratung.

Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten?