ARBEITSRECHT

Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten?

Wie Sie die Vorwürfe Punkt für Punkt ordnen, Ihren eigenen Ablauf mit Datum und Beleg festhalten und Ihre Sicht sachlich aufschreiben.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. AnwaltBrief24 ist ein Selbsthilfewerkzeug: Sie erstellen und verantworten Ihren Brief selbst, wir unterstützen bei Formulierung, Versand und Dokumentation.

Wenn die Vorwürfe nicht stimmen

Eine Abmahnung im Briefkasten ist ein Schock. Besonders dann, wenn die Vorwürfe nicht stimmen. Vielleicht wird Ihnen etwas vorgeworfen, das so nie passiert ist. Vielleicht wird auch eine Kleinigkeit groß gemacht. Üblicherweise wird das Schreiben in der Personalakte abgelegt.

Viele Beschäftigte schweigen dann. Aus Sorge vor weiterem Ärger. Andere antworten sofort und im Ärger, was die Sache selten besser macht. Diese Seite zeigt einen ruhigen Weg dazwischen. Sie zeigt, wie Sie die Vorwürfe ordnen und Ihre eigene Sicht sachlich festhalten.

Was jetzt hilft nach einer Abmahnung

Lesen Sie das Schreiben zuerst mit einem Stift in der Hand. Nummerieren Sie jeden einzelnen Vorwurf. Notieren Sie dazu, auf welchen Tag er sich bezieht und was genau behauptet wird.

Ein Schreiben kann mehrere Vorgänge zusammenfassen. Nicht jeder davon ist strittig. Trennen Sie deshalb sauber. Was ist unstreitig, was bestreiten Sie, und wo geht es nur um die Bewertung eines Ablaufs?

Schreiben Sie danach Ihren eigenen Ablauf auf. Mit Datum, Uhrzeit und Ort, so genau Sie es noch erinnern. Sammeln Sie dazu die Belege. Dienstplan, Zeiterfassung, ein genehmigter Urlaubsantrag, eine Mail mit Zeitstempel oder die Namen anwesender Kolleginnen und Kollegen.

Formulieren Sie dann Ihre eigene Sicht schriftlich. Gehen Sie die Vorwürfe in derselben Reihenfolge durch. Stellen Sie jedem Punkt Ihren Ablauf und den passenden Beleg gegenüber. Bleiben Sie dabei sachlich. Wertungen über Vorgesetzte und Gegenvorwürfe führen vom eigentlichen Ablauf weg.

Üblich ist außerdem, ausdrücklich um Aufnahme der Erklärung in die Personalakte zu bitten. Legen Sie Kopien Ihrer Belege bei. Verschicken Sie den Brief so, dass Sie den Versand belegen können, zum Beispiel per Einwurf-Einschreiben. Bewahren Sie den Einlieferungsnachweis mit einer Kopie auf.

Typische Fehler im Umgang mit einer Abmahnung

Der erste Fehler ist die schnelle Antwort aus dem Ärger heraus. Wertungen statt Abläufe schwächen die eigene Darstellung. Der zweite Fehler ist die pauschale Zurückweisung.

Wer nur schreibt, dass alles falsch sei, benennt keinen einzigen überprüfbaren Punkt. Der dritte Fehler ist das mündliche Gespräch ohne Notiz. Was im Flur besprochen wurde, lässt sich später nicht mehr belegen.

Der vierte Fehler betrifft die Unterlagen. Dienstpläne, Zeiterfassung und Postfächer sind während der Beschäftigung zugänglich. Danach kann dieser Zugang wegfallen. Der fünfte Fehler ist der Versand ohne Nachweis. Ohne Beleg bleibt offen, ob und wann Ihre Erklärung herausgegangen ist.

Warum AnwaltBrief24 zu einer Abmahnung keinen Brief erstellt

  1. 1

    Abmahnungen sind ausgenommen

    Für arbeitsrechtliche Anliegen erstellt AnwaltBrief24 keine Briefe. Eine Abmahnung gehört dazu. Im Arbeitsrecht hängt vieles an kurzen Fristen. Was ein Schreiben in Ihrem Betrieb auslöst, ist von außen nicht abzuschätzen.

  2. 2

    Vorwürfe und Belege sortieren

    Was Sie selbst tun können, steht weiter oben. Nummerieren Sie jeden Vorwurf. Legen Sie den passenden Beleg daneben. Diese Ordnung hilft Ihnen in jedem weiteren Gespräch, ganz gleich, wer es führt.

  3. 3

    Die eigene Darstellung aufschreiben

    Halten Sie Ihren Ablauf schriftlich fest, mit Datum, Uhrzeit und Ort. Bleiben Sie dabei sachlich. Diese Aufzeichnung bleibt Ihnen erhalten, auch wenn der Vorgang später eine andere Richtung nimmt.

  4. 4

    Fachkundigen Rat holen

    Sprechen Sie mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder Ihrer Gewerkschaft. Auch die Arbeitnehmerberatung Ihrer Kammer und Beratungsstellen vor Ort kommen infrage. Nehmen Sie Ihre Unterlagen und Ihre Notizen mit.

Wann Sie sofort anwaltliche Hilfe brauchen

Eine Abmahnung kann der Vorlauf zu einer Kündigung sein. Deshalb gilt hier eine klare Grenze. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder eine befürchten, gehen Sie damit direkt in eine anwaltliche Beratung.

Dasselbe gilt, wenn Sie unter Zeitdruck stehen oder Ihr Fall vor ein Gericht oder eine Behörde geht. Wenden Sie sich dann an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten möglicherweise.

Auch Ihre Gewerkschaft oder die Arbeitnehmerberatung Ihrer Kammer kann weiterhelfen. Warten Sie damit nicht, bis Sie alles selbst sortiert haben. Ihre geordneten Unterlagen sind dort eine gute Grundlage für das erste Gespräch.

Häufige Fragen

Ob und wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollten, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich dazu beraten, bevor Sie etwas unterschreiben.

Das können wir Ihnen nicht zusagen. Üblich ist, ausdrücklich darum zu bitten und um eine kurze schriftliche Bestätigung zu fragen. Ob der Arbeitgeber das umsetzt, entscheidet er selbst.

Kurz und geordnet ist leichter zu lesen als lang. Nehmen Sie jeden Vorwurf einzeln auf. Nennen Sie dazu Ihren Ablauf und den Beleg. Lassen Sie Wertungen über Personen weg.

Eine Abmahnung und eine Kündigung sind zwei verschiedene Vorgänge. In der Praxis wird eine Abmahnung aber gelesen, wenn später über weitere Schritte entschieden wird. Bei einer Kündigung ist anwaltliche Beratung der Weg.

Nein. Für Lohn, Abmahnung und Arbeitszeugnis erstellt AnwaltBrief24 keine Briefe. Arbeitsrechtliche Anliegen sind vom Angebot ausgenommen. Wenden Sie sich an eine anwaltliche Erstberatung, Ihre Gewerkschaft oder die Arbeitnehmerberatung Ihrer Kammer.

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